BGH 22.7.2021 - IX ZB 47/19: Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds kein vollstreckungsfähiger Titel, sondern lediglich eine im Wege der Aufsicht durch das Insolvenzgericht durchzusetzende Erlaubnis
Die Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses stellt keine vollstreckungsfähige Entscheidung dar, sondern lediglich eine insolvenzgerichtliche Erlaubnis, die im Wege der Aufsicht durch das Insolvenzgericht durchzusetzen ist.
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