BGH 15.9.2021 - VIII ZR 76/20: Keine Beeinträchtigung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG durch zwischen dem Mieter und dem Voreigentümer (Vermieter) vereinbarte Kündigungsbeschränkungen, wenn der Zuschlag zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen vorgenommen wird
Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen – hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung –, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.
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