BGH 23.9.2021 - IX ZB 66/20: Keine Kostentragungspflicht des Gläubigers, der seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt erklärt, obwohl der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist
Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist.
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