BGH 7.10.2021 - IX ZB 4/20: Keine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden bei der Bemessung von Zu- und Abschlägen für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 – IX ZB 278/05)
Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 – IX ZB 278/05).
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