BGH 29.9.2021 - VII ZB 12/21: Zur Frage, ob die Benutzung des elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung zumutbar ist, wenn am Abend des letzten Tages der Begründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Gründen scheitert
Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht (in der Zeit bis zum Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte ab dem 1. Januar 2022), wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen – hier: Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes – scheitert.
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