BGH 16.12.2021 - IX ZR 81/21: Entstehung des Anspruchs auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts aufschiebend bedingt mit der Leistung des Vorschusses; Verjährung der Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft auch dann erst nach fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt
Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 7. März 2019 = WM 2019, 738).
Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.
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