BGH 31.3.2021 - XII ZR 42/20: Zur Anwendung der kurzen Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung, wenn der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung übernimmt und die Umgestaltungspflicht sich auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe bezieht
Übernimmt der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und bezieht sich die Umgestaltungspflicht auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe, gilt für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung der Verpflichtung die kurze Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGHZ 86, 71 = WM 1983, 18 = NJW 1983, 679 und Senatsurteil vom 8. Januar 2014 = NJW 2014, 920).
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.