BGH 23.11.2021 - II ZB 14/21: Zur Verzinsung des für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre festgesetzten Betrages
Der für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters festgesetzte Betrag ist in entsprechender Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verzinsen.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.