BGH 7.10.2020 - XII ZR 145/19: Zu den Kriterien, nach denen zu beurteilen ist, ob eine formularmäßige Vertragsklausel zur Mindestlaufzeit eines Automatenaufstellvertrags den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt; Maßgeblichkeit des § 580a Abs. 1 BGB für die Kündigungsfrist eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Automatenaufstellvertrags
1. Ob eine formularmäßige Vertragsklausel zur Mindestlaufzeit eines Automatenaufstellvertrags den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt, ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen, die alle Umstände des Einzelfalls und insbesondere das Wechselspiel mit anderen Vertragsklauseln und sonstigen Umständen berücksichtigt, wie etwa die gleichzeitige Gewährung eines Darlehens oder von Zuschüssen an den Gastwirt und die Ausgestaltung der Beteiligung des Gastwirts am Einspielerlös (im Anschluss an BGH Urteile vom 29. Februar 1984 = WM 1984, 663 = NJW 1985, 53 und vom 6. Oktober 1982 = WM 1982, 1354 = NJW 1983, 159).
2. Die Kündigungsfrist eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Automatenaufstellvertrags richtet sich nach § 580a Abs. 1 BGB.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.