BGH 23.2.2022 - IV ZR 101/20: Keine Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses des Versicherers rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben.
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