BGH 23.2.2022 - VII ZB 41/21*: Keine Zurechnung des Mindestelterngelds nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BEEG zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten im Sinne von § 850c Abs. 6 ZPO.
Das Mindestelterngeld nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BEEG ist aufgrund seiner besonderen Zweckbindung nicht den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten im Sinne von § 850c Abs. 6 ZPO zuzurechnen.
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