FG Köln 25.11.2021 - 14 K 1178/20*: Gewinne aus Veräußerung von Kryptowerten (hier: Bitcoin, Ethereum und Monero) als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (hier: Bitcoin, Ethereum und Monero) sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.