BGH 8.12.2020 - KZR 60/16: Eine sprunghafte Preiserhöhung von einigem Gewicht als bedeutsames Indiz für die missbräuchliche Ausnutzung von durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierten Handlungsspielräumen des marktbeherrschenden Unternehmens
Eine sprunghafte Preiserhöhung von einigem Gewicht kann ein bedeutsames Indiz für die missbräuchliche Ausnutzung von Handlungsspielräumen des marktbeherrschenden Unternehmens darstellen, die durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrolliert sind.
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