OLG Frankfurt a. M. 6.7.2022 - 7 U 147/20*: Leistungsausschluss wegen wissentlicher Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung bei fehlender Vermittlererlaubnis
Aus dem Fehlen der nach § 34f Abs. 1 Satz 2 GewO erforderlichen Vermittlererlaubnis kann auf eine wissentliche Pflichtverletzung geschlossen werden, die zum bedingungsgemäßen Leistungsausschluss in der D&O-Versicherung führt, da es sich bei der Erlaubnispflicht um eine berufliche Kardinalpflicht des Anlageberaters handelt.
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