Kammergericht 15. Oktober 2014 - 24 Kap 1/14 -- WM 2015, 71 (rechtskräftig): Anwendbarkeit des KapMuG nur auf Leistungsklagen oder auch auf Feststellungsklagen
Die sofortige Beschwerde im Sinne der §§ 567 ff. ZPO gegen die einen Stillstand des Verfahrens herbeiführende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nach § 252 ZPO ist durch § 3 Abs. 2 Satz 1 KapMuG nicht ausgeschlossen, wenn geltend gemacht wird, das Verfahren sei nicht KapMuG-fähig.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.