OLG Stuttgart 27. April 2015 - 5 U 120/14: Kapitalanlageberatungsvertrag; Verbrauchergeschäft i.S.v. Art 14, 15 LugÜ; Gerichtsstandsvereinbarung
1. Die Einordnung als Verbrauchergeschäft i.S. von Art. 15, 16 LuGÜ mit der Folge, dass Gerichtsstandsvereinbarungen nicht wirksam sind ist bei einem Kapitalanlagegeschäft nicht von der Höhe des Anlagebetrags abhängig
2. Auch ein erfahrener und risikofreudiger Unternehmer, der im Rahmen seiner beruflichen und gewerblichen Tätigkeit ähnliche Geschäfte bereits als Unternehmer getätigt hat, ist Verbraucher, wenn er ein derartiges Geschäft später in seinem rein privaten Vermögensbereich abschließt.
3. Die Inanspruchnahme externer Beratung steht der Einordnung als Verbrauchergeschäft nicht entgegen.
4. Eine Gerichtsstandsvereinbarung muss sich auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft beziehen
5.
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