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WuB 2016, 288 Kießling

Inhalt

BGH 19. November 2015 - V ZB 201/14: Rechts- und Verfahrensfähigkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts; Vollstreckung in deren Immobiliarvermögen, wenn zwischenzeitlich ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat

Leitsatz

Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist (…).

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