BGH 24. September 2015 - IX ZR 55/15: Zinspflicht ab Verfahrenseröffnung bei anfechtbarer Auf- oder Verrechnung
Verschafft sich der Gläubiger durch Auf- oder Verrechnung in anfechtbarer Weise Befriedigung seiner Forderung, sind hierauf ab Verfahrenseröffnung Prozesszinsen zu entrichten.
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