OLG München 22. Oktober 2015 - 23 U 4861/14: Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers für pflichtwidriges Verhalten eines Mitgeschäftsführers
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er für ihn erkennbare pflichtwidrige Gehaltsauszahlungen eines Mitgeschäftsführers an sich selbst nicht verhindert oder unterbindet.
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