VG Frankfurt a. M. 4. November 2015 - 7 K 4703/15.F: Aktien; Aktienbindungsvertrag; Mitteilungspflicht; Stimmrechtsmitteilung
Ein Aktienbindungsvertrag, auf Grund dessen Bestimmungen für die Übertragung und den Erwerb von Aktien allein eine Mitteilungspflicht nach § 41 Abs. 4d Satz 1 WpHG begründet werden könnte, ist nicht als sonstiges Instrument im Sinne des § 25a Abs. 1 WpHG anzusehen.
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