OLG Düsseldorf 27. März 2015 - I-16 U 108/14: Anerkennung ausländischer juristischer Personen; Ordre Public; versicherungsvertragliche Bezugsrechte
Der Versicherungsnehmer ist, nachdem er einem Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt hat, nicht mehr zur Übertragung des Rechts befugt. Er kann aber auch nach Verpfändung oder Sicherheitsabtretung ein Bezugsrecht wirksam begründen.
Zur Anerkennung ausländischer juristischer Personen, die zur Steuervermeidung eingesetzt werden.
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