BGH 16. Februar 2017 - V ZB 181/15: Auszahlungsanspruch des Empfangsberechtigten trotz treuwidriger Verfügungen über das Notaranderkonto
Der Auszahlung des auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises an den Verkäufer steht nicht entgegen, dass der beurkundende Notar treuwidrige Abbuchungen von diesem Konto veranlasst und später den Fehlbestand durch eine ebenfalls treuwidrige Überweisung von einem anderen auf seinen Namen lautenden Notaranderkonto ausgeglichen hat.
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