h

WuB 2018, 211 Lühmann

Inhalt

OLG Nürnberg 18. Dezember 2017 - 14 U 1221/16: Voraussetzungen und Höhe des widerrufsbedingten Anspruchs auf Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils überlassenen Darlehensbetrag gem. § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 i.V.m. § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.

Leitsatz

1. …

2. Die als erste Voraussetzung in § 312d Abs. 6 BGB a.F. statuierte Hinweispflicht bezieht sich nur auf die Wertersatzpflicht.

3. Der Darlehensgeber hat auch nach Widerruf einen Anspruch gegen den Verbraucher auf Wertersatz für die Nutzung des jeweils tatsächlich noch überlassenen Teils der Darlehensvaluta bis zur Rückzahlung der Darlehensvaluta. Daran ändert auch § 357a Abs. 3 Satz 1 BGB nichts.

1. § 312d Abs. 6 BGB a. F. verlangt keinen Hinweis darauf, dass der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt.

2. Der Hinweis gemäß § 312d Abs. 6 BGB a. F. auf die Wertersatzpflicht kann in der Widerrufsbelehrung gegeben werden.

3. Die Zustimmung des Verbrauchers zum Leistungsbeginn vor der Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 6 BGB a. F. kann durch einen Auszahlungsauftrag erfolgen.

4. Wertersatz für die Überlassung der Darlehensmittel ist gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB auch für die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung geschuldet.

Zugang als registrierter Kunde

Direkt bezahlen per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift

Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.

Datenschutz | Impressum | Cookie-Verwaltung | © WM Gruppe 2023