LG Arnsberg 17. November 2017 - 2 O 45/17: Auslegung von Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB (Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung)
1. Was unter den Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages zu verstehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln.
2. Der Verbraucher ist nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB vollumfänglich darüber zu informieren, ob ihm ein Kündigungsrecht zusteht oder nicht.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.