BVerfG 3. Mai 2018 13. Juni 2018 - 2 BvR 463/17 sowie 2 BvR 375/17 und 2 BvR 1785/17: Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine europäische Verordnung, bei der die relevanten Normen noch nicht unmittelbar anwendbar sind
Keine Straflosigkeit für vor dem 3. Juli 2016 begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.