BGH 3. Juli 2018 - XI ZR 702/16: Verwirkung des Widerrufs bei Verbraucherdarlehen; vorzeitiges Erlöschen gem. § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a. F.
Ist § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB in der bis zum 3. August 2009 geltenden Fassung (a.F.) schon nicht auf im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, kann bei der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. erst recht kein Gesichtspunkt für oder gegen eine Verwirkung des Widerrufsrechts bei nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen entnommen werden.
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