LG Berlin 19. Januar 2018 - 15 O 235/17: Kündigungsrecht des Kunden bei Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses
Eine Mitteilung nach § 675g Abs. 2 Satz 3 BGB muss zwingend den Hinweis auf die Kostenfreiheit der aus Anlass der angekündigten Vertragsänderung für den Kunden bestehenden Kündigungsmöglichkeit enthalten.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.