BGH 11. September 2018 - II ZR 307/16: Publikumspersonengesellschaft; allgemeine Mehrheitsklausel; Stimmverbot; Treuepflicht
Eine im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vereinbarte Mehrheitsklausel, die unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen steht, ist typischerweise dahin auszulegen, dass die Mehrheitsklausel dispositiven gesetzlichen Regelungen vorgeht.
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