BGH 7. Dezember 2017 - IX ZR 45/16: Keine Haftung des Anwalts als Erfüllungsgehilfe gegenüber dem Vertragspartner seines Geschäftsherrn
Wird der Anwalt als Erfüllungsgehilfe eines Beraters tätig, haftet er dem Vertragspartner des Geschäftsherrn in der Regel nicht.
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