OLG Karlsruhe 11. Dezember 2018 - 17 U 125/17: Verwirkung des Widerrufsrechts von Verbraucherdarlehen
Dem Umstand, dass der Darlehensnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigung gewünscht hat, misst der Senat im Rahmen der gebotenen Würdigung des Einzelfalles maßgebliches Gewicht bei, sodass die Tatsache, dass der Darlehensnehmer vom Bestehen seines Widerrufsrechts keine Kenntnis hatte und der Darlehensgeber diese Kenntnis auch nicht unterstellen durfte, das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment nicht ausschließt. Aufgabe der Rechtsprechung zur Verwirkung bei abgelöstem Verbraucherdarlehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Mai 2017 17 U 81/16, juris; Urteile vom 9. Januar 2018 17 U 219/15, juris und WM 2018, 622, juris).
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