OLG Frankfurt a.M 24. Mai 2019 - 10 U 5/18: Wirksamkeit eines Entgelts für Bankauskunft; Hauptpreisabrede; echte Zusatzleistung
Eine Klausel in AGB einer Bank, wonach für Bankauskünfte im Sinne der AGB der Bank ein Entgelt in Höhe von 25 Euro zu entrichten ist, ist nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle nach §§ 307 Abs. 1, Abs. 2, 308 f. BGB entzogen, wenn sie ein Entgelt für eine echte Zusatzleistung der Bank festsetzt.
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