EuGH 5. September 2019 - Rs. C-28/18 : Zur Reichweite des Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO im Hinblick auf Regelungen zum Wohnsitz des Lastschriftschuldners innerhalb der EU
Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 ist dahin auszulegen, dass er einer Vertragsklausel entgegensteht, die die Zahlung mittels einer Lastschrift, die auf Euro lautet und über das in der Europäischen Union bestehende Lastschriftverfahren vorgenommen wird (SEPA-Lastschrift), ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat.
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