OLG Rostock 6. Februar 2019 - 20 RR 90/18 : Bezahlung ohne ausreichendes Guthaben; Selbstbedienungskasse; Täuschung
Wer an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen Lastschriftverfahren (ELV-System) bezahlt, obwohl er nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügt, begeht mangels Täuschung einer Person keinen Betrug, wenn ein anwesender Mitarbeiter im Kassenbereich allein die Aufgabe hat, die Kunden bei dem Auftreten technischer Schwierigkeiten zu unterstützen.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.