BGH 17. Oktober 2019 - IX ZR 215/16: Keine Auswirkung der gesamtschuldnerischen Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft auf die gläubigerbenachteiligende Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners
Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen.
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