BGH 27. Oktober 2020 - II ZR 150/19: Einziehungsbefugnis der Liquidatoren in der Personengesellschaft
Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist, kann nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern.
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