BGH 17. Dezember 2020 - IX ZB 38/18: Festsetzung der Stimmrechte
1. Die Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht muss vor dem Beginn der Abstimmung über den Insolvenzplan abgeschlossen sein.
2. Eine ohne Klärung der Stimmrechte vorgenommene Abstimmung ist zu wiederholen.
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