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WuB 2021, 193 Hintzen

Inhalt

BGH 17. Dezember 2020 - IX ZB 38/18: Festsetzung der Stimmrechte

Leitsatz

1. Die Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht muss vor dem Beginn der Abstimmung über den Insolvenzplan abgeschlossen sein.

2. Eine ohne Klärung der Stimmrechte vorgenommene Abstimmung ist zu wiederholen.

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