OLG Frankfurt a.M. 27. August 2020 - 21 W 59/19: Keine Hochrechnung des Börsenkurses als Untergrenze einer angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 AktG bei Abkopplung von Kursen vergleichbarer Unternehmen trotz Vorliegen eines längeren Zeitraums
1. Eine Hochrechnung des Börsenkurses der Gesellschaft kommt im Fall eines Squeeze-out in Betracht, wenn zwischen dem Tag der Bekanntgabe und der Beschlussfassung der Hauptversammlung ein Zeitraum von mehr als sieben Monaten liegt.
2. Von einer Hochrechnung anhand der Kursentwicklung vergleichbarer Unternehmen ist allerdings abzusehen, sofern ein Zusammenhang zwischen dem Kurs der Gesellschaft und den Kursen vergleichbarer Unternehmen zu verneinen ist, etwa weil sich der Kurs der Gesellschaft von den Kursen der anderen Unternehmen bereits vor der Bekanntmachung des Squeeze-out abgekoppelt hat.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.