OLG Köln 16. Dezember 2020 - 13 U 231/17: Interessenschutzklausel bei einem Paketerwerb von Aktien einer börsennotierten Aktiengesellschaft; Zurechnung von Stimmrechten gem. § 30 WpÜG
1. Eine die Zurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG rechtfertigende Vereinbarung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn es lediglich um die Aufrechterhaltung des Status quo für den Zeitraum bis zum tatsächlichen Übergang des Unternehmens an den Käufer gehen soll. (Rdn. 47)
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