VG Frankfurt a. M. 24. Juni 2021 - 7 K 2237/20.F: Maßnahmen der Missstandsaufsicht in Verbrauchersachen nach § 4 Abs. 1a FinDAG bei bevorstehendem BGH-Urteil
Eine Untersagungsverfügung zur Verhinderung oder Beseitigung eines verbraucherschutzrelevanten Missstands gem. § 4 Abs. 1a FinDAG setzt voraus, dass eine generelle Klärung gerade durch die Aufsichtsbehörde geboten erscheint. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn in absehbarer Zeit eine Entscheidung des BGH zu der für die Verfügung maßgebenden Rechtsfrage zu erwarten ist.
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