BGH 3. August 2021 - II ZR 123/20: Beteiligung einer KG als Obergesellschaft an einer KG als Untergesellschaft; Haftung der Gesellschafter der Obergesellschaft in der Insolvenz der Untergesellschaft
Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die als Obergesellschaft an einer anderen Kommanditgesellschaft als Untergesellschaft beteiligt ist, haften auch gegenüber den Gläubigern der Untergesellschaft. Diese Haftung wird in der Insolvenz der Untergesellschaft von deren Insolvenzverwalter geltend gemacht, solange nicht über das Vermögen der Obergesellschaft ihrerseits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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