OLG Düsseldorf 19. Januar 2021 - I-7 W 44/20: Verurteilung, Bitcoins an eine bestimmte Wallet-Adresse des Gläubigers zu übertragen, ist auf eine vertretbare Handlung gerichtet
Die Verurteilung, Bitcoins an eine bestimmte Wallet-Adresse des Gläubigers zu übertragen, ist auf eine vertretbare Handlung gerichtet und daher gemäß § 887 ZPO zu vollstrecken. (Rdn. 9)
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