WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht Wertpapiermitteilungen

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht.

ISSN 0342-6971

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Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten
  • Dokumentationen
  • Rezensionen relevanter Literatur
  • Deutsche Rechtspolitik aktuell
  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

• zusätzliche komfortable Online-Recherche

Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 12 / 2024

Beiträge

d’Avoine, Marc / Hamacher, Phil, Kryptowerte in der Insolvenz, WM 2024, 525-535

Lechner, Herbert, Der BGH und die spezialgesetzliche Prospekthaftung im (ehemals) “Grauen Kapitalmarkt“, WM 2024, 536-546

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

EuGH v. 14.03.2024 - C-536/22, Auslegung von Art. 25 der Richtlinie 2014/17: Entgangener Gewinn des Kreditgebers bei vorzeitiger Rückzahlung eines Wohnimmobilienkreditvertrages durch Verbraucher, WM 2024, 546-550

BGH v. 21.02.2024 - IV ZR 32/22, Zur Frage, ob ein deutscher Lebens- oder Rentenversicherer in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des § 124 VAG a.F. am 21.12.2004 und der tatsächlichen Einrichtung eines Sicherungsfonds am 23.5.2006 in der Verbraucherinformation angeben musste, dass er einem Sicherungsfonds nicht angehörte; zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer davon absehen durfte, auch eine auf den Fall der verspäteten Annahmeerklärung bezogene Widerspruchsbelehrung zu erteilen, WM 2024, 550-555

BGH v. 06.02.2024 - VI ZR 15/23, Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben samt Anlagen zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (Anschluss an BGH, Urt. v. 27.9.2023 – IV ZR 177/22, WM 2023, 2043), WM 2024, 555-557

Gesellschaftsrecht

BGH v. 09.01.2024 - II ZB 20/22, Keine Ergänzung eines Aufsichtsrats, der wegen eines dauerhaft boykottierenden Aufsichtsratsmitglieds beschlussunfähig ist, entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG, WM 2024, 557-560

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

B V e r f G v. 26.02.2024 - 2 BvR 51/24, Zu den Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung einer Zwangsräumung wegen drohender Gesundheitsgefahren für den Schuldner, WM 2024, 560

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BGH v. 06.07.2023 - VII ZR 151/22, Kein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt, WM 2024, 560-564

BGH v. 03.08.2023 - VII ZR 102/22, Zur Frage, ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen der Architekt nach Treu und Glauben gehindert ist, sich auf das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung zu berufen, wenn sich eine Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI ausnahmsweise als treuwidrig erweist (vgl. BGH, 26. Februar 2020, BGHZ 224, 370 = WM 2020, 648 Rdn. 27), WM 2024, 564-567

BGH v. 17.08.2023 - VII ZR 228/22, Schlüssiger Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung grundsätzlich ausreichend, um die Höhe einer geforderten Sicherheit im Falle der Kündigung eines Bauvertrages gemäß § 650f Abs. 5 BGB zu bemessen; kein Abzug der Höhe der Sicherheit unter Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO (Bestätigung von BGH, 6. März 2014, BGHZ 200, 274 = WM 2014, 801), WM 2024, 567-571

BGH v. 09.11.2023 - VII ZR 190/22, Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die sich ein Architekt verpflichtet, eine von ihm selbst entworfene, der Interessenlage des Bestellers entsprechende Skontoklausel in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmern zur Verfügung zu stellen, WM 2024, 571-574

Bücherschau

Matthias Casper/Matthias Terlau, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – Das Aufsichtsrecht des Zahlungsverkehrs und des E-Geldes, WM 2024, 574-575

Ingo Drescher/Holger Fleischer/Karsten Schmidt, Münchener Kommentar Handelsgesetzbuch: HGB, Band 6, Bankvertragsrecht, WM 2024, 575-576

Hartmut Oetker, Handelsgesetzbuch: HGB, WM 2024, 576

Hartmut Wicke/Gregor Bachmann, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 3: Gesellschaft mit beschränkter Haftung: GmbH, WM 2024, 576

Autoren

Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M.; Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M.; Rechtsanwalt Arne Wittig, Frankfurt a. M.; Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. (presserechtlich verantwortlicher Redakteur)

Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e. V., Berlin (Vorsitzender); Professor Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Professor Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Rechtsanwältin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a. M.; Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Mitglied der Geschäftsleitung DWS Group GmbH & Co KGaA, Frankfurt a. M.; Professor Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am Bundesgerichtshof Professor Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe