Schürnbrand: Verbraucherschutz bei unentgeltlichen Finanzierungen
WM 2016, 1105Hoffmann: Die Überweisung anhand fehlerhafter Kundenkennung unter der Neufassung der Zahlungsdiensterichtlinie
WM 2016, 1110BGH 19.5.2016 - III ZR 399/14*: Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen einer Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes vom 15.12.2003, nach denen die Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte und die Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes dem Sondervermögen zur Last fallen
WM 2016, 1118OLG München 18.11.2015 - 7 U 1538/15: Zur Störung der Geschäftsgrundlage eines Mittelverwendungskontrollvertrags durch das Inkrafttreten des KAGB und die Rechtsfolge der Störung
WM 2016, 1122BGH 12.4.2016 - II ZR 275/14*: Zur Frage, wann der Gesellschafter aufgrund der Treuepflicht einer Maßnahme zustimmen muss
WM 2016, 1124BGH 7.4.2016 - IX ZR 145/15*: Rechtsnatur von Ansprüchen des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung; keine Gläubigerbenachteiligung, wenn der Schuldner eine solche Versicherungsprämie in bar aus einem unpfändbaren Geldbetrag bezahlt
WM 2016, 1127BGH 14.4.2016 - IX ZR 176/15: Keine Ersetzung der Frist durch das Insolvenzgericht wegen Verzögerung der Verwertung durch eine vor den ordentlichen Gerichten erhobene Klage
WM 2016, 1129BGH 21.4.2016 - IX ZR 72/14: Kein Wohnungsschutz nach § 149 Abs. 1 ZVG für den Schuldner und mitwohnende Angehörige, wenn das Grundstück vor der Beschlagnahme an einen Dritten zur alleinigen Nutzung vermietet oder übergeben worden ist oder der Schuldner den unmittelbaren Eigenbesitz erst nach Beschlagnahme erlangt hat (Bestätigung von BGH WM 2013, 1521)
WM 2016, 1131BVerfG 20.4.2016 - 1 BvR 966: Zur Verfassungsmäßigkeit der Ermittlungsbefugnisse des BKA zur Terrorismusbekämpfung
WM 2016, 1133BGH 21.1.2016 - IX ZA 24/15: Unzulässigkeit eines nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann, wenn die Frist versäumt wurde, weil ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine zulässige Ersatzzustellung erfolgte, dem Empfänger vorenthalten wurde
WM 2016, 1155Klaus J. Hopt, Handelsvertreterrecht, 5. Aufl.. Rezensent: Dr. Gerbert Hübsch, Richter am BGH a. D., Kassel
WM 2016, 1156