Omlor: Entgelte im Zahlungsverkehr nach Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II)
WM 2018, 937Huber: Die rechtlichen Grundlagen der Geldpolitik
WM 2018, 943LG Heilbronn 24.1.2018 - Ve 6 O 311/17*: Zu den Anforderungen an eine Pflichtangabe über „das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages“ nach Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB
WM 2018, 951LG Stuttgart 26.2.2018 - 35 O 57/17 KfH*: Zur Frage der Irreführung bei blickfangmäßig herausgestellter Werbung für ein Bankkonto – hier: „Schnipp, schnapp – Gebühren ab“ und „Das gebührenfreie XXX“
WM 2018, 956BGH 12.4.2018 - IX ZR 88/17*: Zur Kenntnis von der gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners, wenn das Finanzamt weiß, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung des Schuldners die Steuerschulden tilgt
WM 2018, 958BGH 26.4.2018 - IX ZR 238/17*: Haftung der Geschäftsleiter analog §§ 60, 61 InsO, wenn im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft Eigenverwaltung angeordnet wird
WM 2018, 962EuGH 19.4.2018 - Rs. C-645/16: Zum Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrags
WM 2018, 972BGH 21.3.2018 - VIII ZR 17/17*: Einziehung im Wege des echten Factorings abgetretener Forderungen keine Inkassodienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG; Einziehung im Wege des unechten Factorings abgetretener Forderungen keine Inkassodienstleistung, sofern das Factoring-Unternehmen nach dem Vertragsinhalt weder zur Klärung von Rechtsfragen, wie Bestand und Durchsetzbarkeit der abgetretenen Forderungen, noch zum Inkasso verpflichtet ist; zur Befugnis des Forderungsschuldners, trotz der Abtretung einer – aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft hervorgegangenen – Geldforderung an ein Factoring-Unternehmen mit befreiender Wirkung an seinen bisherigen Gläubiger (den Factoring-Kunden) zu leisten (§ 354a Abs. 1 Satz 2 HGB) und auf dieses Recht zu verzichte
WM 2018, 974BGH 24.10.2017 - X ARZ 326/17: Zur Frage, ob die Parteien bereits vor Erlass eines rechtsmittelfähigen Beschlusses wirksam auf Rechtsmittel verzichten können
WM 2018, 979