Lins/Raschauer: Cloud-Computing – Die Finanzbranche in der Wolke – Teil I –
WM 2018, 2301Fürbaß: Die Abwicklung von Investmentsondervermögen nach dem KAGB
WM 2018, 2311BGH 8.11.2018 - III ZR 628/16*: Auslösender Schaden für Verjährungsbeginn, wenn Umstände gegeben sind, aufgrund derer der Kapitalanleger von seiner Anlageentscheidung nicht mehr Abstand nehmen kann, ohne finanzielle Einbußen oder sonstige für ihn nachteilige Folgen hinnehmen zu müssen
WM 2018, 2317BGH 31.10.2018 - XII ZB 300/18: Keine Verwaltung von Verfügungsgeldern des Betreuten i. S. v. § 1806 2. Halbsatz BGB durch Rechtsanwalt, der zum Betreuer bestellt ist, auf einem Sammelanderkonto
WM 2018, 2320OLG Jena 15.5.2018 - 5 W 45/18*: Zur Verpflichtung der Rückgabe einer Sicherheit durch Löschung einer Grundschuld
WM 2018, 2321OLG Saarbrücken 8.8.2018 - 4 U 109/17*: Zur Frage der Anwendbarkeit von Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-VO) auf die Drittwirkungen bei Mehrfachabtretung
WM 2018, 2323BGH 17.10.2018 - I ZB 13/18: Zur Frage, ob bei einer Vollstreckung aus einem Räumungsvergleich mit vereinbarter Räumungsfrist vor Erteilung des Vollstreckungsauftrags eine Frist gesetzt werden muss, wenn die Räumung noch nicht vollständig bewirkt ist
WM 2018, 2327OLG Karlsruhe 29.5.2018 - 9 U 94/16: Zur Anfechtung einer Globalzession durch den Insolvenzverwalter
WM 2018, 2328LG Bonn 26.7.2018 - 17 O 341/17: Zur Frage, inwieweit eine ehebedingte Zuwendung als mögliche Vorwegnahme des ehelichen Zugewinnausgleichs anfechtbar nach § 4 AnfG ist
WM 2018, 2332BGH 17.10.2018 - VIII ZR 94/17: Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete aufgrund einer teleologischen Reduktion des § 312 Abs. 4 Satz 1 und des § 312c BGB
WM 2018, 2334BGH 27.9.2017 - XII ZR 114/16: Unvereinbarkeit von Schriftformheilungsklauseln mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB; Treuwidrigkeit, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen
WM 2018, 2340