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Inhaltsverzeichnis WM IV

WM 2023 Heft 14, Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Reymann: Eigentum an Energieerzeugungsanlagen und deren Bestandteilen– unter Berücksichtigung der Freiland-Photovoltaikanlagen-Entscheidungen des BGH –

WM 2023, 649

Bender: Auswirkungen der divergierenden Rechtsprechung auf Prospekthaftungsklagen bei geschlossenen Beteiligungen

WM 2023, 655

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

EuGH 12.1.2023 - Rs. C-883/19 P*: Zu einem Verstoß gegen das Kartellverbot des Art. 101 AEUV und des Art. 53 EWR durch die Manipulation der Euribor-Referenzzinssätze im Interbankengeschäft durch den Austausch vertraulicher Informationen

WM 2023, 661

VG Frankfurt a. M. 23.11.2022 - 11 K 1749/21.F: Zu den Voraussetzungen eines Informationsbeschaffungsanspruchs gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau und zur Aufgabenübertragung auf Private

WM 2023, 672

Gesellschaftsrecht

EuGH 16.2.2023 - Rs.: Auslegung von Art. 63 AEUV: Keine Anwendung von nationaler Regelung, die nur auf Konzerne anwendbar ist; Auslegung von Art. 49 AEUV zur sofortigen Besteuerung von Vermögenswerten innerhalb eines Konzerns zwischen Gesellschaften mit Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten

WM 2023, 677

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

EuGH 9.3.2023 - Rs.: Auslegung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. c Verordnung (EU) Nr. 1215/2012: Feststellung der Verbrauchereigenschaft

WM 2023, 682

BGH 20.7.2022 - VIII ZR 183/21: Zur zeitlichen Begrenzung der Beschaffungspflicht des Verkäufers eines Verbrauchsguts bezüglich eines Nachfolgemodells

WM 2023, 686

BGH 28.9.2022 - VIII ZR 319/20*: Zum Aussagegehalt von § 8 Nr. 2 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürfen

WM 2023, 688

BGH 7.12.2022 - VIII ZR 81/21: Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten eines mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners beauftragten Inkassodienstleisters, wenn der Gläubiger aufgrund eines späteren Bestreitens der Forderung zu deren weiteren – gerichtlichen – Durchsetzung einen Rechtsanwalt einschaltet

WM 2023, 692
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