Röhl/Hidding: Die Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter
WM 2023, 305Klemens/Sambulski: Formbedürftigkeit von Wandeldarlehensverträgen bei der GmbH– zugleich Besprechung von OLG Zweibrücken, Urt. v. 17.5.2022 = WM 2023, 131 –
WM 2023, 311BGH 18.1.2023 - IV ZR 465/21*: Zur Leistungspflicht des Versicherers nach Ziff. 3.1, 3.4 der Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe, wenn im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls der Betriebsschließung die Krankheit oder der Krankheitserreger namentlich in den §§ 6 und 7 IfSG genannt sind
WM 2023, 319BGH 24.1.2023 - XI ZR 257/21*: Zu den Anforderungen an die vorzunehmenden Zinsanpassungen für Prämiensparverträge, bei denen die Prämien auf die Sparbeiträge bis zum 15. Sparjahr steigen (Bestätigung von BGH, 13. April 2010 = BGHZ 185, 166 Rdn. 22 f., 26 f. = WM 2010, 933; 21. Dezember 2010 = WM 2011, 306 Rdn. 22, 25; 6. Oktober 2021 = BGHZ 231, 215 Rdn. 85, 95 ff. = WM 2021, 2234); zur Verwertung eines gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren
WM 2023, 326OLG Frankfurt 14.12.2022 - 17 U 132/21*: Zur Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel in AGB für den Bankverkehr mit Verbrauchern – hier: Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung
WM 2023, 329BVerfG 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15: Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Jahressteuergesetz 2010 teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz
WM 2023, 332FG Münster 15.9.2022 - 1 K 2751/20 G: Zur Gewerbesteuerpflicht eines Gewinns aus der Veräußerung eines Kommanditanteils, an dem eine atypische Unterbeteiligung besteht
WM 2023, 339BGH 23.11.2022 - XII ZR 96/21: Zum Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB im Fall von Betriebsbeschränkungen eines Friseur- und Kosmetikbetriebsgeschäfts, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beruhen
WM 2023, 348BGH 11.1.2023 - XII ZR 101/21*: Zum Anspruch eines Mieters, der Räume zur Durchführung einer Veranstaltung gemietet hat (hier einer Hochzeitsfeier mit der geplanten Bewirtung von bis zu 120 Personen), auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage, wenn die Veranstaltung aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht in der geplanten Form stattfinden kann; zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten oder bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag kündigen kann
WM 2023, 351Deutsche Rechtspolitik aktuell, 1. Anwendung der Blockchain-Technologie im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht; 2. Staateninsolvenzverfahren; 3. Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft
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