Redaktionelle Hinweise für die Manuskriptbearbeitung in WM und WuB
Download im PDF-FormatManuskripte für Beiträge in WM und Anmerkungen in der WuB sollen nach den Regeln der aktuellen Rechtschreibung erstellt sein. Maßgeblich für die Rechtschreibung ist die aktuelle Auflage des Dudens. Gelten alte und neue Rechtschreibung als richtig, ist die traditionelle Schreibweise maßgeblich, unabhängig davon, ob die Dudenredaktion die neue Schreibweise empfiehlt; also wird in WM und WuB z.B. „selbständig”, statt neu „selbstständig” oder „aufwendig” statt neu „aufwändig” geschrieben. Gleiche Regelung gilt für die Zeichensetzung, also wenn nach neuer Rechtschreibung ein Komma wahlweise gesetzt werden kann, muss in WM und WuB ein Komma gesetzt werden, z.B. wird ein Komma vor erweiterten Infinitivsätzen gesetzt.
Manuskripte in WM und WuB sollen durch Zwischenüberschriften (mind. 1 Überschrift pro Manuskriptseite) gegliedert sein, welche die Übersicht erleichtern. Hervorhebungen im Text sind bei WM und WuB kursiv und nicht fett zu kennzeichnen.
Manuskripte für WM sollen nicht mehr als 18 Manuskriptseiten umfassen (DIN A 4, 1 1/2-zeilig, Times New Roman, 12 P; Fußnoten einzeilig 10 P; insgesamt ca. 40.000 Zeichen mit Fuß- und Endnoten inkl. Leerzeichen). Am Ende eines WM-Beitrags steht eine kurze, prägnante Zusammenfassung der Ergebnisse.
Gliederung der Überschriften zu den einzelnen Textabschnitten sollte nach folgendem Schema erfolgen: A., I., 1., a), aa), (1), (a). Nur bei zweiteiligen Beiträgen und Sonderbeilagen ist die Gliederung mit der Überschrift „Inhaltsübersicht” dem Text voranzustellen. Die Manuskripte sollen als eigenständiger Gliederungspunkt mit einer kurzen Zusammenfassung oder einem Ergebnis schließen.
Textabschnitte mit Überschriften sind durch römische Gliederungspunkte („I.” usw.) zu kennzeichnen, Unterpunkte dann mit „1.” usw., „a)” usw., „aa)” usw.
Rechtsprechungs- und Literaturhinweise sind bei WM in Fußnoten, bei WuB im Text in Klammern zu setzen. Fußnoten beginnen mit Großbuchstaben (z.B. „Vgl.”) und enden mit einem Punkt (anders bei Klammerzitat in WuB).
Der Name des Autors ist kursiv zu schreiben (auch wenn der Name im Text erscheint).
a) Zitierweise bei Kommentaren: Autor (ggf. in:...) Gesetz, § .. Rdn. oder Anm.
b) Zitierweise bei Beiträgen in Sammelwerken, insbes. Zeitschriften: Autor, Zeitschrift (o. ä.), Jahrgang (mit 19.. bzw. 20..), Anfangsseite, Seite Fundstelle.
c) Der Titel einer mehrfach zitierten Einzeldarstellung kann bei weiteren Zitaten wegfallen oder schlagwortartig abgekürzt werden. Dann muss aber ein Hinweis auf diejenige Fußnote erfolgen, die den vollständigen Titel enthält.
Gerichtliche Entscheidungen sind an erster Stelle mit der Fundstelle in der amtlichen Sammlung – soweit vorhanden – zu zitieren, danach mit den Parallelfundstellen in WM und WuB, ggf. ergänzt durch weitere Parallelfundstellen - insbes. aus NJW.
Im Text sollen nach Möglichkeit keine Abkürzungen verwendet werden bis auf die allgemein üblichen, z.B. ,“z.B.“, Gesetze und Gerichte (BGH, OLG, KG, LG, AG) sollen abgekürzt werden. Zitierweise bei Gesetzen und Regelwerken: